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Jū-no-kata |
( Form des Nachgebens od. der Geschmeidigkeit )
Diese Kata oder die Goshin-jitsu-no-kata ist in Deutschland zur Prüfung für den 4. Dan im Judo vorgeschrieben. Im Jahre 1887, nach der Nage-no-kata und der Katame-no-kata, als dritte Kata von Jigoro Kano im Kodokan entwickelt, um die unterschiedlichen Prinzipien von Angriff und Verteidigung, des Gleichgewichtbrechens und des Siegen durch Nachgeben in stark abstrahierter Weise zu verdeutlichen. Sie beinhaltet 15 Bewegungsabläufe in 3 Gruppen
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